Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma FUNTASIEWERKSTATT, Inhaberin Sandy Jäger

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Buchungen von Kin­der-Entertain­ment und Durchführungen von Veranstaltungen, wie Betriebsfeiern, Messen etc. sowie für alle hiermit zusammen hängen­den weitergehenden Leistungen der Firma FUNTASIEWERKSTATT. Außerdem gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingun­gen auch für die Vermietung von Räumlichkeiten im Haus Großhorst 22 in 30916 Isernhagen-Kirchhorst und der hierin sich befindenden Einrichtung und Mobiliar sowie verwendete und zu verwendende Werkstoffe.

Der Gel­tungsbereich dieser Allgemeinen Ge­schäftsbedin­gungen erstreckt sich auch auf individuelle Teilbeauf­tragun­gen und entsprechende Teilleistungen der Firma FUNTASIEWERKSTATT.

Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden der FUNTASIEWERKSTATT gelten nur dann als ver­ein­bart, wenn die Firma FUNTASIEWERKSTATT diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss und Haftung

a) Ein Vertrag mit der Firma FUNTASIEWERKSTATT kommt nur durch eine ausdrückliche Annahme des von ihr erstellten Angebotes oder durch stillschweigende Annahme der Leistungen der Firma FUNTASIEWERKSTATT zustande.

Weicht der Inhalt einer Angebotsannahme des Kunden inhaltlich von dem Angebot der Firma FUNTASIEWERKSTATT ab, kommt ein Vertrag mit dem geänderten Inhalt nur dann zustande, wenn die Firma FUNTASIEWERKSTATT den Änderungen ausdrücklich zustimmt.

b) Die Firma FUNTASIEWERKSTATT sowie das von ihr eingesetzte Personal haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrläs­sigkeit. Die Kunden sind verpflichtet, die Firma FUNTASIEWERKSTATT unverzüglich auf die Gefahr der Entstehung von Schäden am Eigentum der Firma FUNTASIEWERKSTATT hinzuweisen, insbesondere bei der Gefahr von ausgewöhn­lich hohen Schäden, sobald die Kunden eine sol­che Gefahr tatsäch­lich erkannt haben oder hätten erkennen müssen.

c) Wenn die Firma FUNTASIEWERKSTATT für ihre Kunden Fremdleistungen in Anspruch nimmt und be­schafft und hierbei im Namen und auf Rechnung der Kunden handelt, stellen die Kunden die Firma FUNTASIEWERKSTATT von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

d) Für Mietgegenstände der Firma FUNTASIEWERKSTATT haften die Kunden bei Verlust oder Totalschaden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, also des Zeitwertes, bei Beschädigungen in Höhe des Re­paraturaufwandes bis zum Wiederbeschaffungswert.

Die Firma FUNTASIEWERKSTATT behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsscha­dens vor.

Die Haftung der Kunden beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Abholung der Mietge­gen­stände. Für einen schaden- und mangelfreien Zustand der Mietsachen haben die Kunden bei In­empfangnahme eine un­verzügliche Prüfungs- und Rügepflicht, sollten derartige Schäden oder Män­gel vorhanden sein. Erfolgt keine Rüge, gilt die Mangelfreiheit als bestätigt, dies gilt nicht hinsicht­lich etwaiger versteckter Mängel und Schäden.

e) Die Kunden haften für Beschädigungen und Verluste an den Mietgegenständen, auch für solche am Bauwa­gen und dessen Inventar, die durch die Kunden selbst und/oder ihre Mitarbeiter, Hilfs­kräfte oder Nutzer, d.h. Veran­staltungsteilnehmer, verursacht worden sind.

f) Bei nicht nur unerheblichen Beschädigungen des Equipments der Firma FUNTASIEWERKSTATT hat der Kunde die Firma FUNTASIEWERKSTATT umgehend zu informieren. Ist die Beschädigung derart stark, dass die Sicherheit bei einer Wei­ternutzung nicht mehr gewährleistet ist, muss der Kunde dafür Sorge tragen, den Betrieb sofort einzustellen.

Die Firma FUNTASIEWERKSTATT ist berechtigt, den Kunden zu verpflichten, die von diesen gemieteten Gegenstände gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung auf dessen Kosten zu versichern, und zwar ab dem Abholungs- bzw. Übernahmeort bis zur Rückgabe. Dies gilt für Schäden am Equipment der Firma FUNTASIEWERKSTATT, welche aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangeln­der Sorgfalt und/oder fehlender Aufsicht entstehen.

g) Mietsachen, Transportgeräte, Behältnisse etc. verbleiben in jedem Falle im Eigentum der Firma FUNTASIEWERKSTATT. Die Kunden verpflichten sich, pfleglich mit diesen Gegenständen umzugehen. Wenn die Mietgegenstän­de von der Firma FUNTASIEWERKSTATT wieder in Empfang genommen wer­den, erfolgt dies unter dem Vorbehalt einer Überprü­fung erst nach erfolgter Reinigung, da erst dann mögliche Mängel und Beschädigungen festzu­stellen sind.

h) Die Kunden haften für etwaige Schäden an sämtlichen von der Firma FUNTASIEWERKSTATT gemieteten Gegenstän­den, auch wenn die mit diesen gemieteten Gegenständen durchgeführten Veran­stal­tungen mit von der Firma FUNTASIEWERKSTATT bereit gestelltem Personal stattfinden.

i )Die Firma FUNTASIEWERKSTATT vermietet unter anderem auch ihre Räumlichkeiten im Hause Großhorst 22 in 30916 Isernhagen-Kirchhorst. Die Firma FUNTASIEWERKSTATT haftet hierbei nicht für Verletzungen, die sich Kunden selbst oder anderen Kunden beibringen, dies weder bei leichter noch grober Fahrlässigkeit noch Vorsatz. Die Kunden haften für mögliche Körperschäden selbst.

Die gilt auch für Verletzungen, die – zumindest auch – auf mögliche Mängel an Werkzeugen und/oder Werkstoffen zurückzuführen sind, wenn diese erkennbar waren und die Kunden trotz dessen weitergearbeitet haben, anstatt den Mangel umgehend bei Mitarbeitern der Firma FUNTASIEWERKSTATT anzuzeigen und nicht weiter mit diesem Werk­zeug und/oder Werkstoff zu arbeiten.

j) Die Firma FUNTASIEWERKSTATT behält sich vor, von ihren Kunden angemessene Sicherheiten zu ver­lan­gen, dies in Form beispielsweise von Versicherungen, Kautionen oder Bürgschaften.

k) Die Firma FUNTASIEWERKSTATT haftet nicht für Fremdleistungen anderer Firmen, dies unabhängig davon, ob diese Fremdfirmen über die FUNTASIEWERKSTATT vermittelt wurden oder ob die Kunden selbst weitergehende Leistungen von Drittfirmen dazugebucht haben.

l) Die Firma FUNTASIEWERKSTATT bietet unter anderem Workshops als sogenannte offene Werkstatt an. Nutzen Kunden dieses Angebot ge­meinsam mit Kindern, so achten die Erwachsenen vollständig für die von Ihnen mitgebrachten Kinder. Die Firma FUNTASIEWERKSTATT haftet nicht für ein etwaiges Fehlverhalten der Kinder, ebenso wenig für ein solches der Erwachsenen.
In dem von der Firma FUNTASIEWERKSTATT angebotenen Bauwagen dürfen Kinder auch alleine ohne Eltern ab 4 Jahren sich betätigen, in der Werkstatt ab 6 Jahren. Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren dürfen die Werkstatt ebenfalls nutzen, dies aber nur gemeinsam mit mindestens einem Elternteil.

m) Die Firma FUNTASIEWERKSTATT vermietet Arbeitsmaterialien, Werkzeuge sowie Spaß- und Klettergeräte, wie aufblas­bare Hüpfburgen etc.
Für diese Mietobjekte haften die Kunden vollumfänglich uneingeschränkt, d.h., die Kunden haben der Firma FUNTASIEWERKSTATT die Schäden zu ersetzen, die im Mietzeitraum aufgetreten sind, dies unabhängig davon, ob für derar­tige Beschädigungen die Kunden selbst oder Dritte ursächlich waren.

3. Preise, Leistungen, Zahlungen

a) Die vereinbarten Preise und die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestäti­gung bzw. aus den von der Firma FUNTASIEWERKSTATT erstellten und von den Kunden angenomme­nen Ange­boten.

b) Die Kunden sind verpflichtet, die für die von ihnen in Anspruch genommenen bzw. angeforder­ten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen; dies gilt auch für von den Kunden ver­anlasste Leistungen und Auslagen an Dritte, insbesondere die je nach Veranstaltungsart und -rahmenprogramm anfallenden Gebühren für GEMA und die Künstlersozialkasse.

c) Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise sind für vier Monate verbindlich. Überschreitet je­doch der Zeit­raum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöhen sich die von der Firma FUNTASIEWERKSTATT für solche Leistungen berechneten Preise, so kann die Firma FUNTASIEWERKSTATT den vertraglich ver­einbarten Preis den neuen Preisen entsprechend an­heben, jedoch höchstens um 10 % insgesamt.

d) Die Firma FUNTASIEWERKSTATT ist außerdem berechtigt, die vereinbarten Preise zu ändern, wenn der Kunde nach­träg­lich Änderungen oder Ergänzungen der Leistungen wünscht und die Firma FUNTASIEWERKSTATT diesen Ver­tragsände­rungen zustimmt.

e) Rechnungen der Firma FUNTASIEWERKSTATT ohne Fälligkeitsdatum sind generell ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahl­bar.

Bei Zahlungsverzug ist die Firma FUNTASIEWERKSTATT berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jewei­ligen Basiszinssatz zu berechnen und von dem Kunden zu verlangen, wenn der Kunde eine natürliche Person und Verbraucher ist. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Ver­braucher, können Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Ba­siszinssatz geltend gemacht werden. 

Die Firma FUNTASIEWERKSTATT ist be­rechtigt, jederzeit und ohne Anlass eine angemessene Voraus­zah­lungen zu ver­langen. Die Höhe der möglichen Vorauszahlung und die Zahlungstermine wer­den im Vertrag oder in der Auf­tragsbestä­tigung schriftlich vereinbart.

f) Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen ist Isernhagen. Dies gilt auch dann, wenn auf­grund besonderer Vereinbarungen die Forderungen gestundet und/oder aufgrund besonderer Rech­nungsstellung und geson­derter Vereinbarungen erst später fällig werden.

g) Die Firma FUNTASIEWERKSTATT ist nicht verpflichtet, nicht in Anspruch genommene, aber angeforderte und vertraglich vereinbarte Leistungen zu erstatten oder, sollte eine Zahlung noch nicht erfolgt sein, bei Rechnungsstellung in Abzug zu bringen.

4. Bestellungen, Rücktritt, Stornierungen

a) Sollte eine von der Firma FUNTASIEWERKSTATT angeforderte Vorauszahlung auch nach Verstreichenlas­sen einer von ihr gesetzten angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung nicht ge­leistet werden, ist die Firma FUNTASIEWERKSTATT zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt und der Kun­de ver­pflichtet, der Firma FUNTASIEWERKSTATT entstandene Auf­wendungen zu ersetzen.

b) Außerdem ist die Firma FUNTASIEWERKSTATT berechtigt, aus objektiv sachlich gerechtfertigten Grün­den vom Ver­trage zurückzutreten, dies z.B. bei höherer Gewalt oder anderer, von ihr nicht zu vertre­tender Umstände, die ihr die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder z.B. auch bei Ver­anstaltungen, die unter irreführen­den oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen z.B. bezüg­lich des Kunden oder des Zwecks gebucht werden oder auch wenn die Firma FUNTASIEWERKSTATT be­gründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veran­staltung den rei­bungslosen Geschäftsbe­trieb und/oder die Sicherheit und/oder das Ansehen der Firma FUNTASIEWERKSTATT in der Öf­fentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies in den Einflussbereich der Firma FUNTASIEWERKSTATT fiele.

c) Außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Firma FUNTASIEWERKSTATT oder einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten entsteht kein Anspruch des Kunden auf Scha­dens­ersatz gegen die Firma FUNTASIEWERKSTATT.

d) Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde innerhalb des ver­ein­barten Rück­trittszeitraums von der vereinbarten Buchung zurücktreten, ohne hierdurch Zah­lungs- oder Schadensersatz­an­sprüche der Firma FUNTASIEWERKSTATT auszulösen. Ein solches Rück­trittsrecht erlischt jedoch, wenn der Kunde nicht zum vereinbarten Termin den Rücktritt in schrift­licher Form gegenüber der Firma FUNTASIEWERKSTATT erklärt.

e) Der Firma FUNTASIEWERKSTATT steht es frei, einen etwaigen ihr entstandenen Schaden bei erklärtem Rücktritt zu pau­schalieren, dies wie folgt:

20 % des vereinbarten Preises bis 20 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
40 % des vereinbarten Preises ab 16 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
60 % des vereinbarten Preises ab 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
80 % des vereinbarten Preises ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
100 % des vereinbarten Preises ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Tritt eine andere Vergütungsvereinbarung bzw. Weitervermietung anstelle der stornierten Ver­ein­barung, so wer­den auch nur die bis dahin entstandenen Kosten und der entgangene Gewinn be­rechnet. Dem jeweiligen Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Firma FUNTASIEWERKSTATT der Nachweis eines höheren Scha­dens vorbe­halten.

f) Den Kunden steht ein außervertragliches Rücktrittsrecht im Falle von Pandemien oder Ähnlichem nur dann zu, wenn zum Zeitpunkt der Buchung eine ebensolche Pandemie oder Ähnliches weder bereits herrschte noch vor­hersehbar war.

5. Teilnehmerzahl

Der Kunde hat der Firma FUNTASIEWERKSTATT die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens zehn Werk­tage vor dem Ver­anstaltungstermin mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung zu si­chern. Sollte sich die Teilneh­merzahl hiernach noch reduzieren, ändert dies nichts an den ver­einbarten fälligen Zahlungsbeträgen.

6. Verwertung von Bild- und Tonmaterial

Die Firma FUNTASIEWERKSTATT erhält eine Verwertungsbefugnis an allen von ihr oder in ihrem Auftragen hergestellten Foto-, Video- und sonstigen Aufnahmen während der gebuchten und vereinbarten Ver­anstaltung. Das Recht am ei­genen Bild bleibt selbstverständlich gewahrt.

7. Sonstige

a) Mitgeführte persönliche Gegenstände werden vom Kunden und dessen Teilnehmern auf jeweils eigene Ge­fahr in den Bauwagen mitgebracht. Die Firma FUNTASIEWERKSTATT übernimmt für den Ver­lust, Beschädigungen und auch Totalschäden an derartigen persönlichen mitgebrachten Ge­genständen keine Haftung, außer bei grober Fahrläs­sigkeit oder Vorsatz der Firma FUNTASIEWERKSTATT und ihrer Mitarbeiter.

b) Unter- oder Weitervermietung von dem Kunden durch die Firma FUNTASIEWERKSTATT überlassenen Equipments ist grundsätzlich untersagt und nur nach einzuholender und erfolgter schriftlicher Zu­stimmung der Firma FUNTASIEWERKSTATT zulässig.

8. Schlussbestimmungen

a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Angebotsannahme und dieser Geschäfts­be­dingungen für Veranstaltungen sind nur in Schriftform möglich und wirksam. Einseitige Än­derungen und Ergänzungen durch Kunden sind unwirksam.

b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Isernhagen.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Burgwedel (Amtsgericht) und Hannover.

d) Es gilt deutsches Recht.

e) Sollte einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertrags­schluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Ver­trages im Übrigen un­berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Re­gelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführ­baren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.