Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma FUNTASIEWERKSTATT, Inhaberin Sandy Jäger
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Buchungen von Kinder-Entertainment und Durchführungen von Veranstaltungen, wie Betriebsfeiern, Messen etc. sowie für alle hiermit zusammen hängenden weitergehenden Leistungen der Firma FUNTASIEWERKSTATT. Außerdem gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für die Vermietung von Räumlichkeiten im Haus Großhorst 22 in 30916 Isernhagen-Kirchhorst und der hierin sich befindenden Einrichtung und Mobiliar sowie verwendete und zu verwendende Werkstoffe.
Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auch auf individuelle Teilbeauftragungen und entsprechende Teilleistungen der Firma FUNTASIEWERKSTATT.
Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden der FUNTASIEWERKSTATT gelten nur dann als vereinbart, wenn die Firma FUNTASIEWERKSTATT diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss und Haftung
a) Ein Vertrag mit der Firma FUNTASIEWERKSTATT kommt nur durch eine ausdrückliche Annahme des von ihr erstellten Angebotes oder durch stillschweigende Annahme der Leistungen der Firma FUNTASIEWERKSTATT zustande.
Weicht der Inhalt einer Angebotsannahme des Kunden inhaltlich von dem Angebot der Firma FUNTASIEWERKSTATT ab, kommt ein Vertrag mit dem geänderten Inhalt nur dann zustande, wenn die Firma FUNTASIEWERKSTATT den Änderungen ausdrücklich zustimmt.
b) Die Firma FUNTASIEWERKSTATT sowie das von ihr eingesetzte Personal haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Kunden sind verpflichtet, die Firma FUNTASIEWERKSTATT unverzüglich auf die Gefahr der Entstehung von Schäden am Eigentum der Firma FUNTASIEWERKSTATT hinzuweisen, insbesondere bei der Gefahr von ausgewöhnlich hohen Schäden, sobald die Kunden eine solche Gefahr tatsächlich erkannt haben oder hätten erkennen müssen.
c) Wenn die Firma FUNTASIEWERKSTATT für ihre Kunden Fremdleistungen in Anspruch nimmt und beschafft und hierbei im Namen und auf Rechnung der Kunden handelt, stellen die Kunden die Firma FUNTASIEWERKSTATT von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
d) Für Mietgegenstände der Firma FUNTASIEWERKSTATT haften die Kunden bei Verlust oder Totalschaden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, also des Zeitwertes, bei Beschädigungen in Höhe des Reparaturaufwandes bis zum Wiederbeschaffungswert.
Die Firma FUNTASIEWERKSTATT behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
Die Haftung der Kunden beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Abholung der Mietgegenstände. Für einen schaden- und mangelfreien Zustand der Mietsachen haben die Kunden bei Inempfangnahme eine unverzügliche Prüfungs- und Rügepflicht, sollten derartige Schäden oder Mängel vorhanden sein. Erfolgt keine Rüge, gilt die Mangelfreiheit als bestätigt, dies gilt nicht hinsichtlich etwaiger versteckter Mängel und Schäden.
e) Die Kunden haften für Beschädigungen und Verluste an den Mietgegenständen, auch für solche am Bauwagen und dessen Inventar, die durch die Kunden selbst und/oder ihre Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Nutzer, d.h. Veranstaltungsteilnehmer, verursacht worden sind.
f) Bei nicht nur unerheblichen Beschädigungen des Equipments der Firma FUNTASIEWERKSTATT hat der Kunde die Firma FUNTASIEWERKSTATT umgehend zu informieren. Ist die Beschädigung derart stark, dass die Sicherheit bei einer Weiternutzung nicht mehr gewährleistet ist, muss der Kunde dafür Sorge tragen, den Betrieb sofort einzustellen.
Die Firma FUNTASIEWERKSTATT ist berechtigt, den Kunden zu verpflichten, die von diesen gemieteten Gegenstände gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung auf dessen Kosten zu versichern, und zwar ab dem Abholungs- bzw. Übernahmeort bis zur Rückgabe. Dies gilt für Schäden am Equipment der Firma FUNTASIEWERKSTATT, welche aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt und/oder fehlender Aufsicht entstehen.
g) Mietsachen, Transportgeräte, Behältnisse etc. verbleiben in jedem Falle im Eigentum der Firma FUNTASIEWERKSTATT. Die Kunden verpflichten sich, pfleglich mit diesen Gegenständen umzugehen. Wenn die Mietgegenstände von der Firma FUNTASIEWERKSTATT wieder in Empfang genommen werden, erfolgt dies unter dem Vorbehalt einer Überprüfung erst nach erfolgter Reinigung, da erst dann mögliche Mängel und Beschädigungen festzustellen sind.
h) Die Kunden haften für etwaige Schäden an sämtlichen von der Firma FUNTASIEWERKSTATT gemieteten Gegenständen, auch wenn die mit diesen gemieteten Gegenständen durchgeführten Veranstaltungen mit von der Firma FUNTASIEWERKSTATT bereit gestelltem Personal stattfinden.
i )Die Firma FUNTASIEWERKSTATT vermietet unter anderem auch ihre Räumlichkeiten im Hause Großhorst 22 in 30916 Isernhagen-Kirchhorst. Die Firma FUNTASIEWERKSTATT haftet hierbei nicht für Verletzungen, die sich Kunden selbst oder anderen Kunden beibringen, dies weder bei leichter noch grober Fahrlässigkeit noch Vorsatz. Die Kunden haften für mögliche Körperschäden selbst.
Die gilt auch für Verletzungen, die – zumindest auch – auf mögliche Mängel an Werkzeugen und/oder Werkstoffen zurückzuführen sind, wenn diese erkennbar waren und die Kunden trotz dessen weitergearbeitet haben, anstatt den Mangel umgehend bei Mitarbeitern der Firma FUNTASIEWERKSTATT anzuzeigen und nicht weiter mit diesem Werkzeug und/oder Werkstoff zu arbeiten.
j) Die Firma FUNTASIEWERKSTATT behält sich vor, von ihren Kunden angemessene Sicherheiten zu verlangen, dies in Form beispielsweise von Versicherungen, Kautionen oder Bürgschaften.
k) Die Firma FUNTASIEWERKSTATT haftet nicht für Fremdleistungen anderer Firmen, dies unabhängig davon, ob diese Fremdfirmen über die FUNTASIEWERKSTATT vermittelt wurden oder ob die Kunden selbst weitergehende Leistungen von Drittfirmen dazugebucht haben.
l) Die Firma FUNTASIEWERKSTATT bietet unter anderem Workshops als sogenannte offene Werkstatt an. Nutzen Kunden dieses Angebot gemeinsam mit Kindern, so achten die Erwachsenen vollständig für die von Ihnen mitgebrachten Kinder. Die Firma FUNTASIEWERKSTATT haftet nicht für ein etwaiges Fehlverhalten der Kinder, ebenso wenig für ein solches der Erwachsenen.
In dem von der Firma FUNTASIEWERKSTATT angebotenen Bauwagen dürfen Kinder auch alleine ohne Eltern ab 4 Jahren sich betätigen, in der Werkstatt ab 6 Jahren. Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren dürfen die Werkstatt ebenfalls nutzen, dies aber nur gemeinsam mit mindestens einem Elternteil.
m) Die Firma FUNTASIEWERKSTATT vermietet Arbeitsmaterialien, Werkzeuge sowie Spaß- und Klettergeräte, wie aufblasbare Hüpfburgen etc.
Für diese Mietobjekte haften die Kunden vollumfänglich uneingeschränkt, d.h., die Kunden haben der Firma FUNTASIEWERKSTATT die Schäden zu ersetzen, die im Mietzeitraum aufgetreten sind, dies unabhängig davon, ob für derartige Beschädigungen die Kunden selbst oder Dritte ursächlich waren.
3. Preise, Leistungen, Zahlungen
a) Die vereinbarten Preise und die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. aus den von der Firma FUNTASIEWERKSTATT erstellten und von den Kunden angenommenen Angeboten.
b) Die Kunden sind verpflichtet, die für die von ihnen in Anspruch genommenen bzw. angeforderten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen; dies gilt auch für von den Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte, insbesondere die je nach Veranstaltungsart und -rahmenprogramm anfallenden Gebühren für GEMA und die Künstlersozialkasse.
c) Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise sind für vier Monate verbindlich. Überschreitet jedoch der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöhen sich die von der Firma FUNTASIEWERKSTATT für solche Leistungen berechneten Preise, so kann die Firma FUNTASIEWERKSTATT den vertraglich vereinbarten Preis den neuen Preisen entsprechend anheben, jedoch höchstens um 10 % insgesamt.
d) Die Firma FUNTASIEWERKSTATT ist außerdem berechtigt, die vereinbarten Preise zu ändern, wenn der Kunde nachträglich Änderungen oder Ergänzungen der Leistungen wünscht und die Firma FUNTASIEWERKSTATT diesen Vertragsänderungen zustimmt.
e) Rechnungen der Firma FUNTASIEWERKSTATT ohne Fälligkeitsdatum sind generell ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist die Firma FUNTASIEWERKSTATT berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen und von dem Kunden zu verlangen, wenn der Kunde eine natürliche Person und Verbraucher ist. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, können Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend gemacht werden.
Die Firma FUNTASIEWERKSTATT ist berechtigt, jederzeit und ohne Anlass eine angemessene Vorauszahlungen zu verlangen. Die Höhe der möglichen Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbart.
f) Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen ist Isernhagen. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen gestundet und/oder aufgrund besonderer Rechnungsstellung und gesonderter Vereinbarungen erst später fällig werden.
g) Die Firma FUNTASIEWERKSTATT ist nicht verpflichtet, nicht in Anspruch genommene, aber angeforderte und vertraglich vereinbarte Leistungen zu erstatten oder, sollte eine Zahlung noch nicht erfolgt sein, bei Rechnungsstellung in Abzug zu bringen.
4. Bestellungen, Rücktritt, Stornierungen
a) Sollte eine von der Firma FUNTASIEWERKSTATT angeforderte Vorauszahlung auch nach Verstreichenlassen einer von ihr gesetzten angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung nicht geleistet werden, ist die Firma FUNTASIEWERKSTATT zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt und der Kunde verpflichtet, der Firma FUNTASIEWERKSTATT entstandene Aufwendungen zu ersetzen.
b) Außerdem ist die Firma FUNTASIEWERKSTATT berechtigt, aus objektiv sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrage zurückzutreten, dies z.B. bei höherer Gewalt oder anderer, von ihr nicht zu vertretender Umstände, die ihr die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder z.B. auch bei Veranstaltungen, die unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen z.B. bezüglich des Kunden oder des Zwecks gebucht werden oder auch wenn die Firma FUNTASIEWERKSTATT begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb und/oder die Sicherheit und/oder das Ansehen der Firma FUNTASIEWERKSTATT in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies in den Einflussbereich der Firma FUNTASIEWERKSTATT fiele.
c) Außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Firma FUNTASIEWERKSTATT oder einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen die Firma FUNTASIEWERKSTATT.
d) Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde innerhalb des vereinbarten Rücktrittszeitraums von der vereinbarten Buchung zurücktreten, ohne hierdurch Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Firma FUNTASIEWERKSTATT auszulösen. Ein solches Rücktrittsrecht erlischt jedoch, wenn der Kunde nicht zum vereinbarten Termin den Rücktritt in schriftlicher Form gegenüber der Firma FUNTASIEWERKSTATT erklärt.
e) Der Firma FUNTASIEWERKSTATT steht es frei, einen etwaigen ihr entstandenen Schaden bei erklärtem Rücktritt zu pauschalieren, dies wie folgt:
20 % des vereinbarten Preises bis 20 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
40 % des vereinbarten Preises ab 16 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
60 % des vereinbarten Preises ab 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
80 % des vereinbarten Preises ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
100 % des vereinbarten Preises ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Tritt eine andere Vergütungsvereinbarung bzw. Weitervermietung anstelle der stornierten Vereinbarung, so werden auch nur die bis dahin entstandenen Kosten und der entgangene Gewinn berechnet. Dem jeweiligen Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Firma FUNTASIEWERKSTATT der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
f) Den Kunden steht ein außervertragliches Rücktrittsrecht im Falle von Pandemien oder Ähnlichem nur dann zu, wenn zum Zeitpunkt der Buchung eine ebensolche Pandemie oder Ähnliches weder bereits herrschte noch vorhersehbar war.
5. Teilnehmerzahl
Der Kunde hat der Firma FUNTASIEWERKSTATT die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens zehn Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung zu sichern. Sollte sich die Teilnehmerzahl hiernach noch reduzieren, ändert dies nichts an den vereinbarten fälligen Zahlungsbeträgen.
6. Verwertung von Bild- und Tonmaterial
Die Firma FUNTASIEWERKSTATT erhält eine Verwertungsbefugnis an allen von ihr oder in ihrem Auftragen hergestellten Foto-, Video- und sonstigen Aufnahmen während der gebuchten und vereinbarten Veranstaltung. Das Recht am eigenen Bild bleibt selbstverständlich gewahrt.
7. Sonstige
a) Mitgeführte persönliche Gegenstände werden vom Kunden und dessen Teilnehmern auf jeweils eigene Gefahr in den Bauwagen mitgebracht. Die Firma FUNTASIEWERKSTATT übernimmt für den Verlust, Beschädigungen und auch Totalschäden an derartigen persönlichen mitgebrachten Gegenständen keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Firma FUNTASIEWERKSTATT und ihrer Mitarbeiter.
b) Unter- oder Weitervermietung von dem Kunden durch die Firma FUNTASIEWERKSTATT überlassenen Equipments ist grundsätzlich untersagt und nur nach einzuholender und erfolgter schriftlicher Zustimmung der Firma FUNTASIEWERKSTATT zulässig.
8. Schlussbestimmungen
a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Angebotsannahme und dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sind nur in Schriftform möglich und wirksam. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch Kunden sind unwirksam.
b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Isernhagen.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Burgwedel (Amtsgericht) und Hannover.
d) Es gilt deutsches Recht.
e) Sollte einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.